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Die Fragen können quälend sein
Bin ich der Vater oder nicht?
Ist mein Vater auch mein Erzeuger?
Ist mein Mann der Vater meiner Kinder?
und können uns ein ganzes Leben lang belasten. Mit unserem Vaterschaftstest erhalten Sie Gewissheit, denn mit unserer Gen-Analyse können wir eine Vaterschaft zu 99,999% bestätigen oder ausschließen.
Zur Anerkennung eines Vaterschaftstests vor Gericht ist nicht nur das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten sondern ein gesondertes Gutachten notwendig. Für dieses gerichtsfeste Gutachten muss die Probennahme immer von einem neutralen Zeugen überwacht werden. Dieser muss die Identität der Testpersonen kontrollieren. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass Verwechslungen oder Manipulationen der Proben ausgeschlossen werden können. Diese Aufgabe kann z.B. ein Arzt, ein Notar oder der mit dem Gutachten beauftragte Sachverständige übernehmen. Unser Labor ist auch nach dem neuen Gendiagnostikgesetz berechtigt, Vaterschaftstest und Verwandtschaftsanalysen durchzuführen, deren Ergebnisse vor Gericht anerkannt werden. Der Vaterschaftstest inkl. Gutachten beinhaltet dabei die DNA-Analyse von 2 bis 3 Testpersonen.
Warum ein Vaterschaftstest mit Gutachten von Genovia?
Weil Sie absolute Sicherheit wollen! Entstanden als Ausgründung aus der Universität Leipzig bieten wir Ihnen einen absolut zuverlässigen Service auf technisch höchstem Niveau. Neben Verwandtschaftsanalysen führt unser Labor zahlreiche Aufträge für medizinische Institutionen und Wirtschaftsunternehmen durch. Diese Erfahrungen sowie unsere regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen garantieren Ihnen einen seriösen Umgang mit Ihren DNA-Proben und ein vollkommen sicheres Ergebnis. Aufgrund unserer Expertise sind wir berechtigt Vaterschaftstest und Verwandtschaftsanalysen inklusive gerichtsverwertbarem Gutachten anzubieten. Wir bieten unsere Tests nicht zu Dumping-Preisen an, da bei uns nur qualifizierte Mitarbeiter Ihre Proben untersuchen dürfen. Ihre Proben werden in unseren eigenen Laboren analysiert.
Da die Genovia über einen eigenen anerkannten Sachverständigen für humane DNA-Analysen verfügt, kann Sie auf der Basis einer kontrollierten Probenentnahme auch selbst ein schriftliches Abstammungsgutachten erstellen. Dafür müssen Proben von Vater, Mutter und Kind vorliegen. Dies bietet die Möglichkeit, dass der Vaterschaftstest auch gerichtlich anerkannt wird.
Untersuchungsziel
Wir testen für Sie gerichtsverwertbar, ob eine Verwandtschaft vorliegt oder ausgeschlossen werden kann. Die Ergebnissicherheit beträgt 99,9 %.
Untersuchungsmethode
Zur Feststellung einer Vaterschaft wird das genetische Material von dem potentiellen Vater und dem Kind analysiert und miteinander verglichen. Durch Prüfen von mindestens 16 genetischen Merkmalen können wir erkennen, ob die uns von Ihnen eingesandten Proben Übereinstimmungen in diesem „Konstruktionsplan“ haben und verwandtschaftlich zusammen passen oder auch nicht.
Liegt darüber hinaus noch eine DNA-Probe der Mutter vor kann wie folgt vorgegangen werden: Ein Kind erbt jeweils 50% seines Erbgutes von der Mutter und 50% vom Vater. Weist das Kind in seinem Erbgut der DNA-Probe deshalb mindestens drei Merkmale auf, die weder von der Mutter noch von dem potentiellen Vater stammen, so kann dieser von der Vaterschaft zu dem Kind ausgeschlossen werden. Stimmen jedoch die Analysenergebnisse von Vater und Kind überein, wird die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft mit einer speziellen statistischen Methode berechnet. Dabei liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der potentielle Vater auch tatsächlich der leibliche Vater ist, in der Regel bei über 99.99% und gilt damit als "praktisch erwiesen".
Untersuchungsmaterial
Wir führen unsere Analysen auf Grundlage eines Mundschleimhautabstrichs bzw. alternativ Haaren der Testperson durch. Diese Methode ist ebenso einfach wie sicher.
Testablauf – Einfach und sicher
Nach der Bestellung erhalten Sie Ihre Test-Box diskret in einer neutralen Versandtasche per Post zugesandt. Lesen Sie den beigefügten Analysevertrag, die Einverständniserklärung zum Verwandtschaftstest und die Hinweise zur Probenentnahme aufmerksam durch. Bitte unterzeichnen Sie den Vertrag und die Einverständniserklärung. Lassen Sie den Zeugen die kontrollierte Probenentnahme bei Ihnen und den weiteren Testpersonen gemäß Testanleitung durchführen: Mundschleimhautabstrich oder alternativ Haare der Testperson. Der neutrale Zeuge legt die Teströhrchen wieder in die Testbox und verschliesst diese mit dem Sicherheitssiegel. Danach umgehender Versand der Proben durch den Zeugen inklusive unterzeichnetem Analysevertrag, Einverständniserklärung und Formular zur kontrollierten Probenentnahme an Genovia. Dies ist für Sie in der versiegelten Testbox innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Die Analyse erfolgt durch unsere Experten in den modernen Laboren der Genovia. Das Abstammungsgutachten wird durch unseren eigenen anerkannten Sachverständigen für humane DNA-Analysen erstellt.
Testergebnis binnen kurzer Zeit
Wir verstehen, dass Sie schnell Gewissheit über ihre Frage haben wollen. Deswegen wird jede Analyse innerhalb von 6 - 8 Werktagen nach vollständigem Eingang in unseren Labors abgeschlossen. Sie können Ihr Ergebnis dann umgehend anonymisiert im Internet ansehen. Auf Wunsch wird Ihnen das Ergebnis auch per Post zugesandt.
Sicheres Testergebnis
Wir versichern Ihnen, dass unsere Mitarbeiter jede Probe nach höchsten Standards analysieren und das Ergebnis zweifelsfreie Gewissheit schafft. Durch eine Genanalyse bekommen Sie eine mit 99,9% ausgesprochen sichere Antwort. Falls von Ihnen gewünscht, erläutern Ihnen unsere Experten in einem persönlichen Informationsgespräch, wie der Test abläuft und was Sie dabei beachten müssen.
Unser Testset Vaterschaftstest mit Gutachten enthält für Sie:
Die Leistungen unseres Vaterschaftstests mit Gutachten umfassen für Sie:
Weitere Zusatz-Services gegen Aufpreis:
Zusatzperson- Untersuchung von weiteren Personen: 90,- Euro pro Person
Expressanalyse - Testergebnis innerhalb von 3 Werktagen nach vollständigem Probeneingang online abrufbar: 100,- Euro
Bitte beachten Sie:
Eine Bearbeitung Ihrer eingesandten Proben zum Vaterschaftstest und die Erstellung des Gutachtens ist aus rechtlichen Gründen nur mit einer vorliegenden Einverständniserklärung aller Testpersonen bzw. der gesetzlichen Vertreter (Vater/Mutter bei Minderjährigen)sowie nach einer kontrollierten Probenentnahme möglich. Entsprechende Formulare liegen der Genovia Testbox natürlich bei.
Soll ein Vaterschaftstest oder Abstammungsgutachten vor Gericht verwertbar sein, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Bundesärztekammer hat dazu Richtlinien erstellt, die rechtsverbindlichen Charakter besitzen.
Final entscheidet jedoch immer das jeweilige Gericht, ob es ein Gutachten anerkennt. Für ein Gutachten muss die Identität aller Testpersonen zweifelsfrei festgestellt werden. Dies sowie die Probenentnahme muss von einer unabhängigen, autorisierten Person (z.B. Arzt, Anwalt) bezeugt werden. Vor der Probennahme wird dieser die mutmaßlichen Verwandten zweifelsfrei identifizieren. Das geschieht durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, bei Kindern ohne eigene Ausweispapiere ist die Geburtsurkunde notwendig. Er wird die korrekte Probennahme (Mundschleimhautabstriche) und Beschriftung der Proben vornehmen bzw. überwachen, sowie den direkten Versand ins Labor von GENOVIA veranlassen. Sie können die Probenentnahme selbstverständlich auch direkt in unseren Laboren vornehmen lassen. Entsprechende Termine vergeben wir nach Vereinbarung.
Sie wünschen eine telefonische Beratung?
Telefonische Beratungen führen unsere Experten von Montag - Freitag zwischen 09.00 und 15.00 Uhr durch. Bitte vereinbaren Sie einen Rückruftermin unter 0180 5015710 von Mo-Fr zwischen 08.00-16:30 Uhr oder über unser Rückruf-Formular.
Im Allgemeinen bezeichnet man heute als Verwandtschaftstest eine Überprüfung der möglichen Verwandtschaft zwischen Menschen aufgrund von Vergleichen zwischen kurzen DNA-Abschnitten. Sie bestimmen unseren „Bauplan“. Miteinander verwandte Menschen zeigen dabei Übereinstimmungen in diesem „Bauplan“. Durch Prüfen von mindestens 16 genetischen Merkmalen können wir so erkennen, ob die vorliegenden Proben Übereinstimmungen in diesem „Bauplan“ haben und verwandtschaftlich zusammen passen. Die DNA wird dabei meist aus Mundschleimhaut-Zellen gewonnnen. Eine Gewinnung aus Haaren ist ebenfalls möglich.
Es ist noch nicht lange her, da wurden DNA-Analysen hauptsächlich bei polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren verwendet. Heute ermöglicht der technische Fortschritt auch eine bezahlbare Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen für den privaten Gebrauch. Mit den heutigen Testmethoden können Sie die Fragen nach einer Verwandtschaft innerhalb von Tagen zu einem sehr günstigen Preis bestätigen oder ausschließen. Eine Sicherheit von 100% kann nur im Falle des Ausschlusses der Verwandtschaft erreicht werden. Das Ergebnis eines positiven Tests gilt als zuverlässig, wenn mindestens eine Wahrscheinlichkeit von 99,9% erreicht wird. In diesem Falle gilt die Verwandtschaft als „praktisch erwiesen“.
Und wie wird das gemacht? Jeder Mensch ist Träger von 46 Chromosomen. Dabei hat er 23 Chromosomen von der Mutter und 23 Chromosomen vom Vater erhalten. Jeweils zwei Chromosomen tragen immer die gleiche Erbinformation, jedoch mit kleinen Variationen. Durch diese Variationen in den Chromosomen unterscheidet sich die DNA eines jeden Menschen von der DNA jedes anderen Menschen. Davon ausgenommen sind nur eineiige Zwillinge, die identisches Erbgut besitzen. Jeweils ungefähr die Hälfte der Chromosomen eines Menschen sind identisch mit einer Hälfte der Chromosomen der Mutter bzw. des Vaters.
Dies ermöglicht es uns, mittels eines Vergleiches der DNA von Vater und Kind bzw. Vater, Mutter und Kind eine Vaterschaft zu bestätigen oder aber auszuschliessen. Dazu werden Abschnitte der DNA verwendet, die sich wiederholende Gensequenzen enthalten. Die Anzahl der Wiederholungen ist von Mensch zu Mensch verschieden.
Diese DNA-Abschnitte werden im Labor untersucht und dann wird anhand der Ergebnisse berechnet, wie wahrscheinlich eine Vaterschaft im vorliegenden Fall ist.
Für einen behördentaugliche Vaterschaftstest oder ein gerichtsfestes Gutachten muss die Probennahme jedoch immer von einem neutralen Zeugen überwacht werden. Dieser muss die Identität der Testpersonen kontrollieren. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass Verwechslungen oder Manipulationen der Proben ausgeschlossen werden können. Diese Aufgabe kann z.B. ein Arzt, ein Notar oder der mit dem Gutachten beauftragte Sachverständige übernehmen.
Vor Inkrafttreten des Gendiagnostik-Gesetzes am 1. Februar 2010 konnten in Deutschland auch heimliche Tests durchgeführt werden. Diese Tests einer genetischen Verwandtschaft ohne Wissen bzw. Zustimmung aller Beteiligten sind aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr möglich.
Das neue Gendiagnostikgesetz regelt auch eine weitere Grauzone. Vor Inkrafttreten des Gesetzes gab es in Deutschland keinerlei gesetzliche Regelung dazu, wer Verwandtschaftstests anbieten und verkaufen darf. Da die Tests vor allem im Internet angeboten wurden und werden, war es für den Interessenten oft nur sehr schwer möglich zu prüfen, ob der betreffende Anbieter auch seriös ist. Dies war besonders ärgerlich, da viele Anbieter oft nur Vermittler waren. Sie hatten weder ein eigenes Labor noch führten sie die Verwandtschaftstests selbst durch. Stattdessen versandten Sie die Proben per Post zu möglichst billigen Laboranbietern im Ausland, z.B. in Singapur oder Tschechien. Selbst medizinische Anbieter hatten nicht immer auch zwangsläufig die wissenschaftliche Laborausbildung, die für Durchführung und Berechnung von Verwandtschaftsanalysen nötig ist.
Im neuen Gendiagnostikgesetz wurde deshalb geregelt, dass die Verwandtschaftstests nur noch entweder von Medizinern oder von Sachverständigen mit entsprechender Qualifikation angeboten werden dürfen. Anbietern, die allein als Vermittler agieren, ist es seitdem verboten, Tests anzubieten bzw. entsprechende Aufträge entgegen zu nehmen und an andere Labore weiterzugeben. Darüber hinaus regelt das Gesetz geeignete Qualitätssicherungs-Maßnahmen, die von den Laboren umzusetzen sind. Zu diesen Qualitätssicherungs-Maßnahmen zählt auch der Nachweis fehlerfreier Analyse-Tätigkeit durch Teilnahme an sogenannten Ringversuchen. Hierbei hat sich in Deutschland die Teilnahme an den sogenannten GEDNAP-Ringversuchen durchgesetzt: Dabei versendet das Rechtsmedizinische Institut der Universität Münster an die teilnehmenden Labore jeweils zweimal jährlich Proben, die von den einzelnen Laboren bearbeitet werden müssen. Die von den Laboren zurück gesandten Ergebnisse werden in Münster gesammelt und ausgewertet. Nur bei einer fehlerfreien Analyse der Proben wird den teilnehmenden Laboren auch das begehrte Zertifikat erteilt.
Die DNA ist ein in allen Lebewesen vorkommendes Biomolekül und Trägerin der Erbinformationen. Im Normalzustand ist DNA in Form einer Doppelhelix organisiert. Chemisch gesehen handelt es sich um Nukleinsäuren, d.h. lange Kettenmoleküle die aus vier verschiedenen Bausteinen (Nukleotiden) bestehen, die sich neben Zucker und Phosphorsäure vor allem aus einer von vier organischen Basen zusammen setzen: Adenin, Thymin, Guanin und Cytosin, oft abgekürzt mit A,T,G und C.
Sie bestimmen durch Ihre Verbindung untereinander unseren individuellen „Bauplan“. Miteinander verwandte Menschen zeigen dabei jedoch Übereinstimmungen in diesen „Bauplänen“. Durch Prüfen von mindestens 16 genetischen Merkmalen können wir so erkennen, ob die eingesandten Proben Übereinstimmungen in diesem „Bauplan“ des Lebens haben und verwandtschaftlich zusammen passen oder nicht.
Der Genovia-Vaterschaftstest mit Gutachten ist geeignet für die Untersuchung des Vaterschaftsverhältnisses zwischen einem Kind, einem potentiellen Vater und einer Mutter bzw. einem weiteren potentiellen Vater.
Der Test bietet eine hohe Ergebnissicherheit. Durch das zusätzliches Gutachten wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Vaterschaftstest auch gerichtlich anerkannt wird. Weitere potentielle Väter bzw. Kinder können bei Bedarf zusätzlich mit überprüft werden.